Ein Stadtladen für Lengenfeld

Mehr Belebung der Innenstadt und Stärkung des Handels, der regionalen Erzeuger und des lokalen Handwerks.

Am 19. August fand die Gründungsversammlung statt. Allerdings konnte das nötige Startkapital von 25.000,00 € durch die Anteile der Gründungsmitglieder noch nicht erreicht werden.

Deshalb braucht die zukünftige Genossenschaft weitere Mitglieder!
Hier ist der Mitgliedsantrag als Download zum Ausfüllen (bitte unterschrieben bei Gabi Moden, im Rathaus, im Museum oder im Café Mehrwert abgeben)

Warum ein Stadtladen?

Lengenfeld benötigt dringend mehr Belebung der Innenstadt und Stärkung des Handels, der regionalen Erzeuger und des lokalen Handwerks. Gleichzeitig muss die Grund- und Nahversorgung nachhaltig verbessert werden. Dabei wollen wir einen besonderen Fokus auf Produkte aus der Region setzen.

Die Idee

WAS SOLL VERKAUFT WERDEN?​

Dinge des täglichen Bedarfs - regionale Produkte lokaler Erzeuger: Fleisch, Wurst, Käse, Eier, Honig, Marmelade, Obst und Gemüse; Kreatives und Dekoratives von Vereinen und Privaten; Vermittlung und Annahmestelle für Dienstleistungen wie Nähservice, Wäscherei, Schlüsseldienst, Lieferdienst… Und vieles mehr!

und WIE REALISIEREN?

Angedacht ist die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) mit Vorstand und Aufsichtsrat. Dabei kannst du durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen Mitglied werden. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Anzahl seiner erworbenen Geschäftsanteile genau 1 Stimme – also Demokratie pur!

Wer ist dabei?

Wir sind eine Grünungsinitiative aus Engagierten. Dazu zählen die Stadt Lengenfeld, Händler, Unternehmer, Erzeuger, Vereine und Bürger. Wir alle wollen mehr Leben in die Innenstadt bringen und Lengenfeld noch attraktiver zum Einkaufen machen.

FAQ - Häufige Fragen

Nein, in der Satzung § 40 ist eine Nachschusspflicht ausgeschlossen.

Gemäß § 5 der Satzung ist in der Gründung erstmalig nach 3 Jahren, dann nach einem Jahr mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres eine Kündigung schriftlich möglich.

Nein, es besteht keine Pflicht zur Mitarbeit im Ladengeschäft. Die Pflichten für Mitglieder sind in § 12 der Satzung geregelt. Über eine rege Mitarbeit wird sich die Genossenschaft natürlich freuen.

Ja, auf Beschluss der Generalversammlung kann es Ausschüttungen auf das eingesetzte Kapital oder den Umsatz des Mitglieds geben.

Nein, in der Satzung § 40 ist eine Nachschusspflicht ausgeschlossen.

Die Genossenschaft hat die Pflicht alle Mitglieder zu fördern. Neben Ausschüttungen auf Beschluss der Generalversammlung sind weitere Vorteile für die Mitglieder geplant.

Nein, ein Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung egal wie viele Anteile er hat. Das unterscheidet eine Genossenschaft von anderen Kapitalgesellschaften.

Mitmachen & Beteiligen

Als Mitglied der Genossenschaft bist du Miteigentümer und entscheidest mit. 

Du hast weitere Ideen?
Du willst dich beteiligen?
Wunderbar, wir brauchen dich!